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'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br /> | '''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br /> | ||
- | - Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br /> | ||
- | - Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br /> | ||
- | - bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein<br /> | ||
- | - Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)<br /> | ||
- | - Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen<br /> | ||
die freiwillige Arbeitslosenversicherung '''gilt nicht''' für Personen, die:<br /> | die freiwillige Arbeitslosenversicherung '''gilt nicht''' für Personen, die:<br /> | ||
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br /> | - sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br /> | ||
- bereits längere Zeit selbständig waren<br /> | - bereits längere Zeit selbständig waren<br /> |