Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br />
'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br />
- Einzahlung in die gesetzliche Arbeits­losen­versicherung für mindestens zwölf Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Selbständigkeit<br />
- Zahlungen in die Arbeits­losen­versicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br />
- Aufnahme der Tätigkeit darf nicht länger als drei Monate (§28a Abs. 3 SGB III) zurückliegen<br />
- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br />
- Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes<br />
- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein<br />
- Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag)<br />
- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)<br />
- Existenzgründer müssen keinen Nachweis erbringen<br />
- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen<br />


die freiwillige Arbeitslosenversicherung '''gilt nicht''' für Personen, die:<br />
die freiwillige Arbeitslosenversicherung '''gilt nicht''' für Personen, die:<br />
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br />
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br />
- bereits  längere Zeit selbständig waren<br />
- bereits  längere Zeit selbständig waren<br />
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