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'''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br /> | '''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br /> | ||
'''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben..<br /> | '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben..<br /> | ||
'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br /> | '''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br /> | ||
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- bereits längere Zeit selbständig waren<br /> | - bereits längere Zeit selbständig waren<br /> | ||
- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br /> | - Arbeitslosengeld II bezogen haben<br /> | ||
'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br /> | '''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br /> | ||
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt richtet an der Versicherungszeit und dem Alter aus.<br /> | Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet an der Versicherungszeit und dem Alter aus.<br /> | ||