45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Erfolgt ein Umzug des Versicherten vorübergehend ins Ausland, so wird die Rente unverändert weitergezahlt. Verlegt der Versicherte jedoch seinen Wohnsitz f…“) |
(kein Unterschied)
|