Rentenversicherung gesetzliche, freiwillig versichert: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „ '''Voraussetzungen für freiwillige Versicherung''' Die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht ab dem 16.…“)
 
 
Zeile 20: Zeile 20:


Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung können für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 31.03. des Folgejahres bezahlt werden. Es wird empfohlen einen Dauerauftrag einzurichten, damit keine Frist versäumt wird.
Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung können für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 31.03. des Folgejahres bezahlt werden. Es wird empfohlen einen Dauerauftrag einzurichten, damit keine Frist versäumt wird.
Schlagwort: <br />
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Rentenversicherung gesetzliche | Alle Einträge zur '''gesetzlichen Rentenversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]
<center>{{bimpimV02}}
.-.-.-.
[[Category:Rentenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]]
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü