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Für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bietet die gesetzliche Rentenversicherung zumindest einen kleinen Ausgleich. Diese ermöglicht medizinische oder berufliche Rehabilitationsleistungen um die vorhandenen Fähigkeiten wieder zu mobilisieren. Zusätzlich erhält der Betroffene von anderen Sozialträgern bedarfsgerechte Leistungen. | Für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen bietet die gesetzliche Rentenversicherung zumindest einen kleinen Ausgleich. Diese ermöglicht medizinische oder berufliche Rehabilitationsleistungen um die vorhandenen Fähigkeiten wieder zu mobilisieren. Zusätzlich erhält der Betroffene von anderen Sozialträgern bedarfsgerechte Leistungen. | ||
Zu den Sozialträgern zählen: | |||
'''Zu den Sozialträgern zählen:''' | |||
* Kranken- und Pflegekassen | * Kranken- und Pflegekassen | ||
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Führen die modernen Therapiemöglichkeiten beim Betroffenen nicht zum Erfolg, so ist eine berufliche Neuorientierung besser als die Beschäftigung völlig aufzugeben. Oftmals ist der Übergang in eine neue Beschäftigung mit Schwierigkeiten verbunden, die die gesetzliche Rentenversicherung mit beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen unterstützt. | Führen die modernen Therapiemöglichkeiten beim Betroffenen nicht zum Erfolg, so ist eine berufliche Neuorientierung besser als die Beschäftigung völlig aufzugeben. Oftmals ist der Übergang in eine neue Beschäftigung mit Schwierigkeiten verbunden, die die gesetzliche Rentenversicherung mit beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen unterstützt. | ||
Hierzu gehören z.B. | |||
'''Hierzu gehören z.B.''' | |||
* Zuschüsse für den Arbeitgeber für die Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes, eine Probebeschäftigung oder eine Anlernmaßmahme | * Zuschüsse für den Arbeitgeber für die Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes, eine Probebeschäftigung oder eine Anlernmaßmahme | ||
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Um eine Rehabilitationsmaßnahme erhalten zu können, ist eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung vorausgesetzt. Zeiten der Kindererziehung zählen hierbei dazu. | Um eine Rehabilitationsmaßnahme erhalten zu können, ist eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung vorausgesetzt. Zeiten der Kindererziehung zählen hierbei dazu. | ||
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