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Bei einem tödlichen Unfall des Versicherten sind die Angehörigen abgesichert. Als Witwer, Witwe, eingetragener Lebenspartner oder Waisen erhalten diese eine Hinterbliebenenrente. | Bei einem tödlichen Unfall des Versicherten sind die Angehörigen abgesichert. Als Witwer, Witwe, eingetragener Lebenspartner oder Waisen erhalten diese eine Hinterbliebenenrente. | ||
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