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Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt nur, wenn es sich um eine '''offizielle Firmenveranstaltung''' handelt. | |||
Der Schutz gilt nur für eingeladene Mitarbeiter. Er gilt nicht für mitfeiernde Ehepartner, ehemalige Mitarbeiter wie auch für Geschäftspartner. | |||
Wird die Feier offiziell beendet, so endet der Versicherungsschutz auch wenn ein kleinerer Kreis weiter feiert. Nur direkte Hin- und Rückwege sind versichert. | |||
Unfälle unter Alkoholeinfluss sind nicht gedeckt. | |||
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