Krankenversicherung private, Nachteile: Unterschied zwischen den Versionen

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   Kann man so nicht stehen lassen, da bei einem Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zur
   Kann man so nicht stehen lassen, da bei einem Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zur
   privaten Krankenversicherung die zurückgelegten Mitgliedszeiten angerechnet werden und in 99,9% aller Fälle es somit zum Wegfall der
   privaten Krankenversicherung die zurückgelegten Mitgliedszeiten angerechnet werden und '''in 99,9% aller Fälle es somit zum Wegfall der
   Wartezeiten kommt.
   Wartezeiten kommt.'''


* Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden.
* Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden.
   Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. '''Generell festzuhalten ist:  Sollte ein   
   Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. '''Generell festzuhalten ist:  Sollte ein   
   Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse.'''
   Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse.''' Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor  
  Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen   
  Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen   
   Krankenkasse keine Nachteile erfährt.
   Krankenkasse keine Nachteile erfährt.


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