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* Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht. | * Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht. | ||
Nur bedingt, denn mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird dies automatisch | Nur bedingt, denn mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird dies ja automatisch | ||
finanziert/mitbezahlt. | finanziert/mitbezahlt. | ||