290
Bearbeitungen
Zeile 19: | Zeile 19: | ||
* '''Anbieter von Gruppen-, Kollektivverträgen mit weiteren Vergünstigungen'''<br /> | * '''Anbieter von Gruppen-, Kollektivverträgen mit weiteren Vergünstigungen'''<br /> | ||
:Die folgenden Versicherer unterhalten für Mitglieder von Berufsverbänden sogenannte Gruppenverträge. '''Diese sind rabattiert und enthalten darüberhinaus ggf. auch einen | :Die folgenden Versicherer unterhalten für Mitglieder von Berufsverbänden sogenannte Gruppenverträge. '''Diese sind rabattiert und enthalten darüberhinaus ggf. auch einen Kontrahierungszwang, Annahmezwang,''' gleich welche Vorerkrankungen zu Beginn des Versicherungsschutzes bereits vorliegen. Allerdings darf, kann und wird der Versicherer für risikoerhöhende Erkrankungen einen Beitragszuschlag erheben. | ||
: - Allianz Krankenversicherung <br /> | : - Allianz Krankenversicherung <br /> |