Krankenversicherung private, Antragsablehnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Versicherungsgesellschaft ist in der Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei. D.h. sie kann die Annahme eines Antrags selbstverständlich auch ablehnen.
Die Versicherungsgesellschaft ist in der Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei. D.h. sie kann die Annahme eines Antrags selbstverständlich auch ablehnen.


Gründe hierfür: fehlende Versicherungsfähigkeit -
Gründe hierfür: fehlende Versicherungsfähigkeit,
nicht versicherbares Risiko - bestehende Vorerkrankungen, die sehr kostenträchtig sind.
ein nicht versicherbares Risiko oder bestehende Vorerkrankungen, die sehr kostenträchtig sind.
'''Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert.''' Die Ablehnung muss vom Versicherer nicht begründet werden.
'''Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert.''' Die Ablehnung muss vom Versicherer nicht begründet werden.


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