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Die Versicherungsgesellschaft ist in der Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei. D.h. sie kann die Annahme eines Antrags selbstverständlich auch ablehnen. | Die Versicherungsgesellschaft ist in der Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei. D.h. sie kann die Annahme eines Antrags selbstverständlich auch ablehnen. | ||
Gründe hierfür: fehlende Versicherungsfähigkeit | Gründe hierfür: fehlende Versicherungsfähigkeit, | ||
nicht versicherbares Risiko | ein nicht versicherbares Risiko oder bestehende Vorerkrankungen, die sehr kostenträchtig sind. | ||
'''Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert.''' Die Ablehnung muss vom Versicherer nicht begründet werden. | '''Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert.''' Die Ablehnung muss vom Versicherer nicht begründet werden. | ||