Krankenversicherung private, Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Arbeitgeberzuschuss für Familienangehörige'''
'''Arbeitgeberzuschuss für Familienangehörige'''


Für Familienangehörige  des Arbeitnehmers wird der Arbeitgeberzuschuss gewährt, diese im Rahmen der Familienversicherung der gKV versichert wären. Die Familienangehörigen dürfen nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sein und kein monatliches Einkommen von mehr als {{#var:5.2}} € haben. Die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt bei {{#var:5.1}} €.
Für Familienangehörige  des Arbeitnehmers wird der Arbeitgeberzuschuss gewährt, sofern diese im Rahmen der Familienversicherung der gKV versichert wären. Die Familienangehörigen dürfen nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sein und kein monatliches Einkommen von mehr als {{#var:5.2}} € haben. Die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt bei {{#var:5.1}} €.




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Kinder werden bis zu einem gewissen Alter berücksichtigt.  
Kinder werden bis zu einem gewissen Alter berücksichtigt.  


* Generell bis 18 Jahre
* generell bis 18 Jahre
* bis 23 Jahre, wenn nicht Erwerbstätigkeit
* bis 23 Jahre, wenn sie nicht berufstätig sind
* bis 25 Jahre bei andauernder Schulausbildung oder Berufsausbildung
* bis 25 Jahre bei andauernder Schulausbildung oder Berufsausbildung


Ist es dem Kind aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, so gilt dieses als berücksichtigungsfähiger Angehöriger ohne Altersbeschränkungen.
Ist es dem Kind aufgrund einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung nicht möglich für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, so gilt es als berücksichtigungsfähiger Angehöriger ohne Altersbeschränkungen.




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