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Unabhängig vom Einkommen können | Unabhängig vom Einkommen können Beamte und Beamtenanwärter zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen. | ||
'''Funktionsweise der Krankenversicherung für Beamte''' | '''Funktionsweise der Krankenversicherung für Beamte''' | ||
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe / Erstattung der Behandlungskosten. Die Höhe der Beihilfe | Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe / Erstattung der Behandlungskosten. Die Höhe der Beihilfe hängt von der persönlichen Lebenssituation des Beihilfeberechtigten ab. So erhält ein Beamter grundsätzlich 50 % Beihilfe. Bei zwei bzw. mehr berücksichtigungsfähigen Kindern erhöht sich der Beihilfesatz auf 70 %. Ist ein berücksichtigungsfähiger Ehegatte vorhanden, beträgt der Beihilfesatz ebenfalls 70 %, bei Kindern sogar 80 %. | ||
Die restlichen Kosten müssen Beamte über die sog. Private Restkostenversicherung bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern | Die restlichen Kosten müssen Beamte verpflichtend über die sog. Private Restkostenversicherung bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Die private Krankenversicherung bietet spezielle Tarife zu günstigen Konditionen. Im Gegensatz bietet dies die Gesetzliche Krankenversicherung jedoch nicht. | ||
'''Der Bezug der Beihilfe ist unabhängig vom Dienstverhältnis. Diese wird gewährt bei''' | '''Der Bezug der Beihilfe ist unabhängig vom Dienstverhältnis. Diese wird gewährt bei''' |