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'''Besonderheit bei Beamtenkindern im Studium''' | '''Besonderheit bei Beamtenkindern im Studium''' | ||
Oftmals sind die Kinder von Beamten auch in der privaten Krankenversicherung versichert. Als Studenten sind diese bis zu ihrem 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt und profitieren von den günstigen Beiträgen der Restkostenversicherung. Danach wird ein | Oftmals sind die Kinder von Beamten auch in der privaten Krankenversicherung versichert. Als Studenten sind diese bis zu ihrem 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt und profitieren von den günstigen Beiträgen der Restkostenversicherung. Danach wird ein vergünstigter Studententarif veranschlagt, der in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Ab dem 30. Lebensjahr sind in der gesetzlichen Krankenversicherung die Studententarife nicht mehr gültig, während in der privaten Krankenversicherung der Studententarif noch bis zum 35. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann. Danach erheben die privaten Krankenversicherer die Normalprämie. Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist für Studenten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Erst bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit werden Studenten wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. | ||