Krankenversicherung private, für Medizinstudenten im praktischen Jahr: Unterschied zwischen den Versionen

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Schon während des Studiums können sich Medizinstudenten für die günstigeren Ärztetarife der privaten Krankenversicherung entscheiden. Diese sind auch während des praktischen Jahres gültig, da diese als Teil des Studiums zählen.
Schon während des Studiums können sich Medizinstudenten für die günstigeren Ärztetarife der privaten Krankenversicherung entscheiden. Diese sind auch während des praktischen Jahres gültig, da dieses als Teil des Studiums zählt.


In den Ärztetarifen der privaten Krankenversicherung sind oftmals überdurchschnittliche Leistungsinhalte versichert. Wie z.B.
In den Ärztetarifen der privaten Krankenversicherung sind oftmals überdurchschnittliche Leistungsinhalte versichert, wie z.B.:


* 100 % der ärztlichen Leistungen ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnungen für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ bzw. GOZ)
* Ersatz von 100 % der ärztlichen Leistungen ohne Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnungen für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ bzw. GOZ)
* 80 % für Psychotherapie ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen
* 80 % für Psychotherapie ohne Begrenzung auf die Anzahl der Sitzungen
* 100 % der Vorsorgeuntersuchungen ohne Begrenzung auf gesetzlich eingeführte Programme
* 100 % der Vorsorgeuntersuchungen ohne Begrenzung auf gesetzlich eingeführte Programme
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* Anschlussheilbehandlungen
* Anschlussheilbehandlungen
* Transporte und Fahrten
* Transporte und Fahrten
* Rooming-Inn
* Rooming-in
* Entzugsbehandlungen und Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankungen
* Entzugsbehandlungen und Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankungen
* Hospizleistungen
* Hospizleistungen
* im ambulanten und stationären Bereich erfolgt eine Erstattung bei einer Knochenmarkspende
* Erstattung bei einer Knochenmarkspende (ambulanter und stationärer Bereich)
* Erstattung für die anfallenden Aufwendungen bei einer Lebendorganspende
* Erstattung für die anfallenden Aufwendungen bei einer Lebendorganspende


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* weltweiter Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlungen
* weltweiter Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlungen
* medizinisch notwendiger Rücktransport aus de Ausland
* medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland
* Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten
* Bestattungskosten im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten


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