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* '''Gesetzliche Krankenversicherung'''<br /> | * '''Gesetzliche Krankenversicherung'''<br /> | ||
Bestand schon zuvor eine eigene Mitgliedschaft in der GKV, aber die Partnerschaft ist nicht gesetzlich anerkannt oder der Ehe-Partner ist privat versichert, kann die Hausfrau/der Hausmann sich freiwillig in der GKV weiterversichern. Hierzu bietet die GKV einen speziellen "Hausfrauentarif" an. Zur Beitragsermittlung wird meistens ein fiktives Einkommen von 80 % der Jahresarbeitsentgeltgrenze ({{#var:aktuelles_Jahr}} {{#var:2.2}} €), mindestens aber 50 % festgesetzt (von Kasse zu Kasse unterschiedlich). D.h. aus diesem Betrag ermittelt sich der zu zahlende GKV-Beitrag.<br /> | |||
'''Beitragsfrei als Familienversicherter:''' In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:<br /> | |||
- | - der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss im Inland liegen,
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- keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht | - es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student) und auch keine freiwillige Mitgliedschaft vorliegen,
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- es darf keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder aufgrund bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung außer Acht),
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- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über {{#var:5.2}} € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob {{#var:5.1}} €).
<br /><br /> | - es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über {{#var:5.2}} € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob {{#var:5.1}} €).
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