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Es werden alle zugelassenen Arzneimittel erstattet, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und das Medikament per Rezept verordnet wurde.<br /> | Es werden alle zugelassenen Arzneimittel erstattet, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und das Medikament per Rezept verordnet wurde.<br /> | ||
Eine Arzneimittelbudgetierung, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, kennt die private Krankenversicherung nicht. Auch müssen keine Zuzahlungen auf das Rezept geleistet werden. Anders als bei der GKV gibt es auch keine Einschränkungen auf Grund von Rabattverträgen | Eine Arzneimittelbudgetierung, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, kennt die private Krankenversicherung nicht. Auch müssen keine Zuzahlungen auf das Rezept geleistet werden. Anders als bei der GKV gibt es auch keine Einschränkungen auf Grund von Rabattverträgen. | ||
Arzneimittel werden vom Versicherungsnehmer verauslagt und dann beim Versicherer zur Kostenerstattung eingereicht. | Arzneimittel werden vom Versicherungsnehmer verauslagt und dann beim Versicherer zur Kostenerstattung eingereicht. |