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Der Versicherungsfall liegt vor wenn eine '''medizinisch notwendige Heilbehandlung''' durchgeführt wird. Mehrere | Der Versicherungsfall liegt vor, wenn eine '''medizinisch notwendige Heilbehandlung''' durchgeführt wird. Mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen begründen jeweils einen neuen Versicherungsfall.<br /> | ||
Die PKV begrenzt die Leistungspflicht grundsätzlich nicht nur auf die | Die PKV begrenzt die Leistungspflicht grundsätzlich nicht nur auf die schulmedizinischen Behandlungsmethoden. Bewährt sich eine Behandlungsmethode oder wird sie als erfolgversprechend angesehen, so leistet auch hier der private Krankenversicherer.<br /> | ||