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'''Für alle Bürger besteht seit 01-01-2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht'''. Waren zuvor nur bestimmte Personengruppen krankenversicherungspflichtig, so wurden alle Personen der Versicherungspflicht unterworfen, gleich in welchem System, gesetzlich oder privat, sie bislang versichert waren. Dies betrifft Angestellte, Selbständige, Beamte, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Rentenempfänger, alle müssen sich gegen Krankheitskosten absichern. Diejenigen, die ohne Krankenversicherung waren, mussten 2009 dem System beitreten | '''Für alle Bürger besteht seit 01-01-2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht'''. Waren zuvor nur bestimmte Personengruppen krankenversicherungspflichtig, so wurden alle Personen der Versicherungspflicht unterworfen, gleich in welchem System, gesetzlich oder privat, sie bislang versichert waren. Dies betrifft Angestellte, Selbständige, Beamte, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Rentenempfänger, alle müssen sich gegen Krankheitskosten absichern. Diejenigen, die ohne Krankenversicherung waren, mussten 2009 dem System beitreten in dem sie zuletzt versichert waren. | ||
Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Je nach persönlichen Voraussetzungen, kommen unterschiedliche Versicherungsformen in Betracht:: | |||
Jeder in Deutschland ist dazu verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben. Je | |||
* Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung | * Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung | ||
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* Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft, deren mitarbeitende Familienangehörige | * Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft, deren mitarbeitende Familienangehörige | ||
* Künstler und Publizisten | * Künstler und Publizisten | ||
* Personen ohne anderweitigen Anspruch auf eine Krankenversicherung, die zuletzt oder der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind | * Personen ohne anderweitigen Anspruch auf eine Krankenversicherung, die zuletzt gesetzlich versichert waren oder der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind | ||
Wird eine Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, so muss sich der Arbeitnehmer innerhalb von einer Frist von zwei Wochen für eine Krankenkasse entscheiden. Nach Fristablauf kann kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse seiner Wahl anmelden. | Wird eine Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, so muss sich der Arbeitnehmer innerhalb von einer Frist von zwei Wochen für eine Krankenkasse entscheiden. Nach Fristablauf kann kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse seiner Wahl anmelden. | ||
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'''Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung''' | '''Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung''' | ||
Personen, die nicht oder nicht mehr zu den versicherungspflichtigen Personen zählen, müssen entweder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert | Personen, die nicht oder nicht mehr zu den versicherungspflichtigen Personen zählen, müssen entweder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder in der privaten Krankenversicherung versichert sein. | ||
Hierbei gilt, dass niemand die gesetzliche Krankenversicherung verlassen muss, wenn dieser dort vorher versichert war. Wie z.B. Existenzgründer können als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. | Hierbei gilt, dass niemand die gesetzliche Krankenversicherung verlassen muss, wenn dieser dort vorher versichert war. Wie z.B. Existenzgründer können als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. | ||