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* '''Wartezeitentfall für Personen, für die eine gesetzliche oder private Vorversicherung besteht:''' <br /> | * '''Wartezeitentfall für Personen, für die eine gesetzliche oder private Vorversicherung besteht:''' <br /> | ||
Personen, die aus einer gesetzlichen Krankenkasse ausscheiden oder von einer privaten Krankenversicherung in eine andere private Krankenversicherung wechseln, wird die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit '''auf die Wartezeiten angerechnet, | Personen, die aus einer gesetzlichen Krankenkasse ausscheiden oder von einer privaten Krankenversicherung in eine andere private Krankenversicherung wechseln, wird die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit '''auf die Wartezeiten angerechnet, sodass die Warzezeiten i.d.R. auch ganz entfallen.''' Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Heilfürsorge/Beihilfe.<br /> | ||
Sind Wartezeiten zu durchlaufen, so beginnt der Versicherungsschutz nach deren Ablauf. <br /> | Sind Wartezeiten zu durchlaufen, so beginnt der Versicherungsschutz nach deren Ablauf. <br /> |