Krankenversicherung private, Garantiezins: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bundesfinanzministerium legt den Zinssatz (Höchstrechnungszins, Höchstzinssatz) fest, den die Krankenversicherer bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen maximal in Ansatz bringen dürfen.  
Das Bundesfinanzministerium legt den Zinssatz (Höchstrechnungszins, Höchstzinssatz) fest, den die Krankenversicherer bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen maximal in Ansatz bringen dürfen.  


  Für die  private Krankenversicherungen beträgt der Garantiezins gemäß Kalkulationsverordnung für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}}, {{#var:11.1}} %
  Für die  private Krankenversicherungen beträgt der Garantiezins gemäß Kalkulationsverordnung für das Jahr {{#var:aktuelles_Jahr}} {{#var:11.1}} %




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