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'''Begriff Garantiezins''' | '''Begriff Garantiezins''' | ||
In der privaten Krankenversicherung ist der garantierte Rechnungszins die vom Versicherungsunternehmen vertraglich zugesagte Mindestverzinsung. Dieser Garantiezins gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Nach Abzug von Verwaltungskosten und Vertriebskosten werden die Zinsen dem Versicherungsnehmer dem Sparanteil seiner Beiträge gutgeschrieben. | In der privaten Krankenversicherung ist der garantierte Rechnungszins die vom Versicherungsunternehmen vertraglich zugesagte Mindestverzinsung. Dieser Garantiezins gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Nach Abzug von Verwaltungskosten und Vertriebskosten werden die Zinsen dem Versicherungsnehmer auf dem Sparanteil seiner Beiträge gutgeschrieben. | ||
Für jeden Versicherten werden beim Versicherer sog. Altersrückstellungen gebildet. Dieses Kapital wird angelegt und verzinslich angesammelt. Dabei beläuft sich der Garantiezins auf höchstens {{#var:11.1}} %. Diese garantierten Zinseinnahmen werden wie gezahlte Beiträge betrachtet und werden als Kalkulationsgrundlage für den Tarifbeitrag verwendet. | Für jeden Versicherten werden beim Versicherer sog. Altersrückstellungen gebildet. Dieses Kapital wird angelegt und verzinslich angesammelt. Dabei beläuft sich der Garantiezins auf höchstens {{#var:11.1}} %. Diese garantierten Zinseinnahmen werden wie gezahlte Beiträge betrachtet und werden als Kalkulationsgrundlage für den Tarifbeitrag verwendet. |