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04-2019 / Am Donnerstag, den 04.04.2019, hat das Europäische Parlament der Verordnung für das pan europäische Pensionsprodukt (Pepp) zugestimmt. Dies bedeutet, dass Pepp als Altersvorsorgeprodukt anerkannt wird. Das Produkt wird europaweit vertrieben. Der Kunde kann bei einem Umzug in ein anderes Mitgliedsstaaten, Peep mitnehmen. | |||
Nach der Beschlussfassung im EU-Ministerrat werden die Detailregelungen erarbeitet. | Nach der Beschlussfassung im EU-Ministerrat werden die Detailregelungen erarbeitet. | ||