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Diese Ausschlussklausel führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers: | |||
«Nicht versichert sind Ansprüche, die daraus resultieren, dass Produkte und Leistungen, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht ausreichend – z.B. nicht dem Stand der Technik gemäß oder bei Software ohne übliche und angemessene Programmtests oder sonstiger Weise – erprobt waren.» | |||
oder | |||
"ausgeschlossen sind Schäden, die durch Mehraufwand hätten vermieden werden können.» | |||
Diese Klausel wird recht oft in Versicherungsverträgen für IT-Dienstleister verwandt. Diese Klauseln können zu erheblichen Problemen führen. | |||