Krankenversicherung private, freie Arztwahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „Krankenversicherung private, Freie Arztwahl<br /> Nach § 76 SGB V besteht die freie Arztwahl, d.h. Der Patient entscheidet selbst, zu welchem niedergelassene…“
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