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- die Ergänzung „mit der Bitte um Kündigungsbestätigung“ sollte enthalten sein<br /> | - die Ergänzung „mit der Bitte um Kündigungsbestätigung“ sollte enthalten sein<br /> | ||
⚠️ | ⚠️ Dass ein Versicherungsvertrag beendet ist, auch wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt, hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem Hinweisbeschluss vom 02. September 2019 deutlich gemacht (Az. 11 U 103/18).<br /> | ||
⚠️ Das Eingangsdatum (nicht das Datum des Poststempels) des Kündigungsschreiben beim Versicherer ist entscheidend ob die Kündigungsfrist gewahrt wurde. Wurde die Frist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.<br /> | ⚠️ Das Eingangsdatum (nicht das Datum des Poststempels) des Kündigungsschreiben beim Versicherer ist entscheidend ob die Kündigungsfrist gewahrt wurde. Wurde die Frist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.<br /> |