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Der Kleinunternehmer-Status ist | Der Kleinunternehmer-Status ist an die Höhe des Umsatzes gekoppelt. | ||
Der Kleinunternehmer stellt seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlt auch keine Umsatzsteuer. Ein Vorsteuerabzug schließt sich aus. | Der Kleinunternehmer stellt seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und zahlt auch keine Umsatzsteuer. Ein Vorsteuerabzug schließt sich aus. | ||
Im Jahr 2019 durfte der Umsatz von 17.500 Euro nicht überschritten werden. Im Jahr 2020 darf voraussichtlich der Umsatz nicht über 50.000 € liegen. | Im Jahr 2019 durfte der Umsatz von 17.500 Euro nicht überschritten werden. Im Jahr 2020 darf voraussichtlich der Umsatz nicht über 50.000 € liegen. | ||
Der Verzicht auf den Kleinunternehmer-Status ist möglich. | |||
Ein Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung ist jederzeit möglich, dann unterliegen die Leistungen der Regelbesteuerung. Die Umsatzsteuer muß ausgewiesen werden und an das Finanzamt abgeführt werden, der Vorsteuerabzug ist möglich. | Ein Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung ist jederzeit möglich, dann unterliegen die Leistungen der Regelbesteuerung. Die Umsatzsteuer muß ausgewiesen werden und an das Finanzamt abgeführt werden, der Vorsteuerabzug ist möglich. | ||
Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, ist man mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. | Bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, ist man mindestens fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. | ||