Kleinunternehmen Umsatzgrenze: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Jahr 2019 durfte der Umsatz von 17.500 Euro nicht überschritten werden. Im Jahr 2020 darf der voraussichtlich Umsatz nicht über 50.000 € liegen.
Im Jahr 2019 durfte der Umsatz von 17.500 Euro nicht überschritten werden. Im Jahr 2020 darf der voraussichtlich Umsatz nicht über 50.000 € liegen.


  Bisher galt: Im Vorjahr darf der Umsatz 17.500 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.
  Bisher galt: Im Vorjahr darf der Umsatz 17.500 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen. Ab 2020 gilt: Im Vorjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr (wie bisher) voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.
Ab 2020 gilt: Im Vorjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr (wie bisher) voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.




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