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'''Arztrechnungen:'''<br /> | '''Arztrechnungen:'''<br /> | ||
Als Privatpatient müssen Sie nicht unbedingt in Vorleistung gehen. Reichen Sie Ihre Kostenbelege umgehend bei Ihrem Krankenversicherer im Original ein und nach Erstattung dieser Rechnungen begleichen Sie innerhalb des Zahlungsziels dann Ihren Arzt. Häufig erhalten Sie die Rechnung über eine privatärztliche Abrechnungsstelle . Diese Abrechnungsstelle übernimmt den Honorareinzug für Ihren Arzt.<br /> | |||