Rentenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung: Unterschied zwischen den Versionen

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RV
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigt wird. Für Einkommen, die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen wird, kein Beitrag erhoben.
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