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Ab dem 01-01-1995 gibt es die Pflegepflichtversicherung als '''eigenständigen Zweig der Sozialversicherung'''. Die Pflegeversicherung ist '''eine Pflichtversicherung''' und betrifft alle gesetzlich und privat Versicherten. | Ab dem 01-01-1995 gibt es die Pflegepflichtversicherung als '''eigenständigen Zweig der Sozialversicherung'''. Die Pflegeversicherung ist '''eine Pflichtversicherung''' und betrifft alle gesetzlich und privat Versicherten. | ||
Alle die krankenversichert sind, ob privat oder gesetzlich, müssen bei dem jeweiligen Krankenversicherer eine Pflegeversicherung abschließen | Alle die krankenversichert sind, ob privat oder gesetzlich, '''müssen bei dem jeweiligen Krankenversicherer eine Pflegeversicherung abschließen'''. <br /> | ||
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzlich oder privat versichert, sind identisch'''.<br /> | |||