Versorgungsbezüge: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:
- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften,<br />
- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften,<br />


- Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister,<br />
- Bezüge aus der Versorgungvonr Abgeordneten, Staatssekretären, Minister,<br />


- Renten der Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen zuständig sind, wie Ärzte, Anwälte, Architekten und weitere,<br />
- Renten der Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen zuständig sind, wie Ärzte, Anwälte, Architekten und weitere,<br />
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü