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Nach § 229 SGB V sind Versorgungsbezüge '''der Rente vergleichbare Einnahmen''', soweit diese auf Grund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen. | Nach § 229 SGB V https://dejure.org/gesetze/SGB_V/229.html sind Versorgungsbezüge '''der Rente vergleichbare Einnahmen''', soweit diese auf Grund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder der Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen. | ||
Hierzu zählen Versorgungsbezüge | Hierzu zählen Versorgungsbezüge |