Krankenversicherung gesetzliche, Zuzahlungen: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 17: Zeile 17:
Werden nur noch in wenigen Ausnahmefällen von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Werden nur noch in wenigen Ausnahmefällen von den gesetzlichen Kassen übernommen.
* '''Zahnersatz'''
* '''Zahnersatz'''
Durch die gesetzliche Festzuschussregelung liegt die Zuzahlung des Versicherten meistens über 50 % der tatsächlich anfallenden Kosten. Je besser die Zahnersatzversorgung umso höher der Kostenanteil.<br /> Siehe auch: [[Festzuschuss Zahnersatz]]
Durch die gesetzliche Festzuschussregelung liegt die Zuzahlung des Versicherten meistens über 50 % der tatsächlich anfallenden Kosten. Je besser die Zahnersatzversorgung umso höher der Kostenanteil.<br /> Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Festzuschuss Zahnersatz]]


   
   

Navigationsmenü