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⚠️ Die | ⚠️ Die Jahresarbeitsventgeltgrenze (JAEG), oder Jahresverdienstgrenze, ist nicht identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG).<br /> | ||
'''Die Jahresverdienstgrenze (Rechengröße) regelt, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitseinkommens ein Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr betroffen ist und in der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden kann.''' <br /> | '''Die Jahresverdienstgrenze (Rechengröße) regelt, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitseinkommens ein Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr betroffen ist und in der Privaten Krankenversicherung aufgenommen werden kann.''' <br /> | ||