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Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für das Jahr '''{{#var:aktuelles_Jahr}}''' monatlich: '''{{#var:2.3}} €''' oder jährlich: '''{{#var:2.2}} €'''. <br /> | Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für das Jahr '''{{#var:aktuelles_Jahr}}''' monatlich: '''{{#var:2.3}} €''' oder jährlich: '''{{#var:2.2}} €'''. <br /> | ||
Privat Versicherte zahlen unabhängig ihres Einkommens einen Beitrag, der sich nach dem Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes richtet. Hier hat er die freie Wahl und bestimmt somit die Beitragshöhe wesentlich mit. Es sind keine Beiträge aus Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zins-, Miet- Pacht, Abfindungsbeträgen und weiterer Einnahmen zu entrichten. | '''Privat Versicherte''' zahlen unabhängig ihres Einkommens einen Beitrag, der sich nach dem Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes richtet. Hier hat er die freie Wahl und bestimmt somit die Beitragshöhe wesentlich mit. Es sind keine Beiträge aus Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zins-, Miet- Pacht, Abfindungsbeträgen und weiterer Einnahmen zu entrichten. | ||
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz ]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz ]]<br /> |