Ehrenamtsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Viele Menschen engagieren sich in Ehrenämtern im öffentlichem wie auch im bürgerlichem Bereich. Die Tätigkeit ist freiwillig, kann regelmäßig oder sporadisch nachgegangen werden, erfolgt unentgeltlich und ist im Interesse der Allgemeinheit. Es besteht keine Unterscheidung zwischen einem eingetragenem und nicht eingetragenem Verein. Seit 2005 besteht gesetzlicher Versicherungsschutz.
Viele Menschen engagieren sich in Ehrenämtern im öffentlichem wie auch im bürgerlichem Bereich. Die Tätigkeit ist freiwillig, kann regelmäßig oder sporadisch nachgegangen werden, erfolgt unentgeltlich und ist im Interesse der Allgemeinheit. Es besteht keine Unterscheidung zwischen einem eingetragenem und nicht eingetragenem Verein. Seit 2005 besteht gesetzlicher Versicherungsschutz.


Die Regelungen unterscheiden sich zum Teil von Bundesland zu Bundesland.
Die Regelungen unterscheiden sich zum Teil von Bundesland zu Bundesland.Weitergehende und ausführliche Informationen erhalten Sie folgend:<br />
 
 
 
 
 
 


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