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Krankenversicherung gesetzliche, freie Heilfürsorge<br /> | Krankenversicherung gesetzliche, freie Heilfürsorge<br /> | ||
'''Die freie Heilfürsorge ist nicht der gesetzlichen Krankenversicherung und auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.''' | '''Die freie Heilfürsorge ist nicht der gesetzlichen Krankenversicherung und auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.'''<br /> | ||
Gegenüber seinen Beamten hat der Dienstherr, dies kann das Land oder der Bund sein, eine besondere Art der Fürsorgepflicht. | Gegenüber seinen Beamten hat der Dienstherr, dies kann das Land oder der Bund sein, eine besondere Art der Fürsorgepflicht. | ||
Dieser Pflicht kommt er u.a. In der Gewährung umfänglicher Heilbehandlungskosten nach. | Dieser Pflicht kommt er u.a. In der Gewährung umfänglicher Heilbehandlungskosten nach. |