Krankenversicherung gesetzliche, freie Heilfürsorge: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung gesetzliche, freie Heilfürsorge<br />
Krankenversicherung gesetzliche, freie Heilfürsorge<br />


'''Die freie Heilfürsorge ist nicht der gesetzlichen Krankenversicherung und auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.'''
'''Die freie Heilfürsorge ist nicht der gesetzlichen Krankenversicherung und auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.'''<br />
 
Gegenüber seinen Beamten hat der Dienstherr, dies kann das Land oder der Bund sein, eine besondere Art der Fürsorgepflicht.
Gegenüber seinen Beamten hat der Dienstherr, dies kann das Land oder der Bund sein, eine besondere Art der Fürsorgepflicht.
Dieser Pflicht kommt er u.a. In der Gewährung umfänglicher Heilbehandlungskosten nach.  
Dieser Pflicht kommt er u.a. In der Gewährung umfänglicher Heilbehandlungskosten nach.  

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