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Für Arbeitnehmer ist der Eintritt in die PKV möglich, wenn bei Antragsstellung das Einkommen der mindestens letzten zwölf Monate über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beläuft sich {{#var:lfd.Jahr | Für Arbeitnehmer ist der Eintritt in die PKV möglich, wenn bei Antragsstellung das Einkommen der mindestens letzten zwölf Monate über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beläuft sich {{#var:lfd.Jahr}} auf {{#var:GKV-BBGj}} Euro. | ||
Liegt das Einkommen des Versicherten oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, so muss dieser im Regelfall weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben. | Liegt das Einkommen des Versicherten oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, so muss dieser im Regelfall weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben. |