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{{Wertedatenbank}} {{Variable:Zeit}} | {{Wertedatenbank}} {{Variable:Zeit}} | ||
Für Arbeitnehmer ist der Eintritt in die PKV möglich, wenn bei Antragsstellung das Einkommen der mindestens letzten zwölf Monate über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beläuft sich {{#var:aktuelles_Jahr}} auf {{#var: | Für Arbeitnehmer ist der Eintritt in die PKV möglich, wenn bei Antragsstellung das Einkommen der mindestens letzten zwölf Monate über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beläuft sich {{#var:aktuelles_Jahr}} auf {{#var:2.2}} Euro. | ||
Liegt das Einkommen des Versicherten oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, so muss dieser im Regelfall weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben. | Liegt das Einkommen des Versicherten oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, so muss dieser im Regelfall weiterhin in der privaten Krankenversicherung bleiben. |