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Das Dauerschuldverhältnis ist ein Verhältnis, das nicht in einer einmaligen Erfüllungshandlung erschöpft ist. Es beinhaltet die Verpflichtung zu einem fortlaufenden Tun, Unterlassen oder Verhalten. | |||
Der Versicherungsvertrag stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, sofern es sich nicht um einen Vertrag gegen Einmalzahlung handelt. | |||