Krankenversicherung private, freie Heilfürsorge: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 14: Zeile 14:
• Soldaten.<br />
• Soldaten.<br />


  '''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen werden nur für den Beamten selbst und nicht den Familienangehörigen gewährt. Die Familienangehörigen sind  am besten mit dem kostengünstigen Beihilfetarif / Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt.<br />'''
  '''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen werden nur für den Beamten selbst und nicht den Familienangehörigen gewährt. Die Familienangehörigen sind  am besten mit dem kostengünstigen Beihilfetarif / Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einen solchen Tarif nicht an.<br />'''


Beim Renteneintritt entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann erhält der Versicherte Beihilfe. Diese beträgt maximal 70 % der Heilbehandlungskosten.  
Beim Renteneintritt entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann erhält der Versicherte Beihilfe. Diese beträgt maximal 70 % der Heilbehandlungskosten.  

Navigationsmenü