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- Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen (AVB) | - Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen (AVB) | ||
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | ||
- Sonderregelungen | - Sonderregelungen<br /> | ||
Die Originalpolice sollte sicher aufbewahrt werden. Im Leistungsfall, z.B. Auszahlung einer Lebensversicherung, muß diese Police im Original vorgelegt werden. Der Inhaber einer Police gilt häufig als Bezugsberechtigter. | |||
Die Originalpolice sollte sicher aufbewahrt werden. Im Leistungsfall, z.B. Auszahlung einer Lebensversicherung, muß diese Police im Original vorgelegt werden. Der Inhaber einer Police gilt häufig als Bezugsberechtigter.<br /> | |||
Wurde eine Versicherung beendet, so verjähren Ansprüche des Versicherungsnehmers nach drei Jahren. Solange sollte der Versicherungsschein auf jeden Fall aufgehoben werden. | Wurde eine Versicherung beendet, so verjähren Ansprüche des Versicherungsnehmers nach drei Jahren. Solange sollte der Versicherungsschein auf jeden Fall aufgehoben werden. | ||
Verlorene Policen sollten dem Versicherer gemeldet werden. Der Versicherungsnehmer erhält eine neue Police. | Verlorene Policen sollten dem Versicherer gemeldet werden. Der Versicherungsnehmer erhält eine neue Police. |