Versicherungsschein: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
286 Bytes hinzugefügt ,  05:30, 8. Jul. 2020
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 20: Zeile 20:
Die Originalpolice sollte sicher aufbewahrt werden. Im Leistungsfall, z.B. Auszahlung einer Lebensversicherung, muß diese Police im Original vorgelegt werden. Der Inhaber einer Police gilt häufig als Bezugsberechtigter.<br />
Die Originalpolice sollte sicher aufbewahrt werden. Im Leistungsfall, z.B. Auszahlung einer Lebensversicherung, muß diese Police im Original vorgelegt werden. Der Inhaber einer Police gilt häufig als Bezugsberechtigter.<br />
   
   
Wurde eine Versicherung beendet, so verjähren Ansprüche des Versicherungsnehmers nach drei Jahren. Solange sollte der Versicherungsschein auf jeden Fall aufgehoben werden.
Wurde eine Versicherung beendet, so verjähren Ansprüche des Versicherungsnehmers nach drei Jahren. Solange sollte der Versicherungsschein auf jeden Fall aufgehoben werden.<br />
Handelt es sich Policen eines Betriebes, Freiberuflers und dergleichen, so sind hier die steuerlichen Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen zu beachten. Darüber hinaus besteht häufig eine Nachhaftungspflicht, die über die offizielle Versicherungsdauer hinausgeht.<br />
 
Verlorene Policen sollten dem Versicherer gemeldet werden. Der Versicherungsnehmer erhält eine neue Police.
Verlorene Policen sollten dem Versicherer gemeldet werden. Der Versicherungsnehmer erhält eine neue Police.


45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü