Wiederherstellungsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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Fehlt in den Bedingungen die Wiederherstellungsklausel, ist der Versicherer verpflichtet die gesamte Entschädigung, einschließlich der sog. Neuwertspitze, der Differenz zwischen Zeit- und Neuwert, in einem zu zahlen.  
Fehlt in den Bedingungen die Wiederherstellungsklausel, ist der Versicherer verpflichtet die gesamte Entschädigung, einschließlich der sog. Neuwertspitze, der Differenz zwischen Zeit- und Neuwert, in einem zu zahlen.  


Neuwertspitze, Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert.
Die sogenannte Neuwertspitze bezeichnet die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert.




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