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'''Angestellte''' reduzieren vorübergehend, 12 Monate, das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von XXX 56.250 Euro. Diese Grenze gilt für das Jahr 2016. | '''Angestellte''' reduzieren vorübergehend, 12 Monate, das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von XXX 56.250 Euro. Diese Grenze gilt für das Jahr 2016. | ||
Hier hilft die Teilzeitarbeit. Oder aber, | Hier hilft die Teilzeitarbeit. Oder aber, Gehaltsanteile werden in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Und bei eintretender Arbeitslosigkeit tritt automatisch die Pflichtversicherung in Kraft. | ||
'''Selbstständige''' wechseln im '''Hauptjob''' in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Angestellten??-XXXEinkommen muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 56.250 € jährlich liegen. | '''Selbstständige''' wechseln im '''Hauptjob''' in ein Angestelltenverhältnis. Ihr Angestellten??-XXXEinkommen muss unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 56.250 € jährlich liegen. |