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| Eine Hausratversicherung schützt das Inventar einer Wohnung, eine Gebäudeversicherung die Substanz des Gebäudes
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| Die Hausratsversicherung kommt i.d.R. für einen Schaden am Gewächshaus nicht auf. Auch besteht bei Schädigung des Inhalts keine Leistungspflicht des Hausratversicherers.
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| Der Standort des Gewächshauses ist ganz entscheidend.
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| Der Eigentümer eines Gewächshauses sollte dennoch das Vorhandensein von vornhinein der Hausratversicherung anzeigen.
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| Ist in der Hausratversicherung Glasbruch mit versichert und es kommt zu einem Hagelschaden könnte auf dem Kulanzweg ggf. eine Einigung erzielt werden.
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| Zählt es als angegliedertes Gebäude, welches bereits bei Vertragsabschluss stand, ist es mitversichert. Wurde das Gartenhaus nachträglich errichtet, muss es nachträglich versichert werden.
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| Bei einem Gewächshaus scheiden sich die Geister. Meist besteht es aus Glas und daher bieten eine Vielzahl von Versicherungen eine spezielle Glasversicherung an. Diese beinhaltet, dass Verglasungen von Gewächshäusern im privaten Bereich – im Gegensatz zu kommerziellen Gärtnereien – versichert werden können.
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| Voraussetzung dabei ist, dass sich das Gewächshaus, welches versichert werden soll, auf dem gleichen Gelände wie das Wohnhaus befindet. Eigenheimbesitzer können mit einer Glasversicherung ihr Gewächshaus absichern. In den meisten Fällen greift die Police bei einem Bruch, aber nicht bei oberflächlichen Beschädigungen. Die herkömmliche Hausratversicherung zahlt in den meisten Fällen einen witterungsbedingten Schaden nicht.
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