45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
'''Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erfüllt.''' Die Finanzbehörden sind damit in der Lage, die für das wirtschaftlich tätige Rechtssubjekt jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können. Der Zeitpunkt der erstmaligen Vergabe wird - wie im Fall der IdNr. - durch Rechtsverordnung bestimmt, da ein zeitlicher Vorlauf zur Schaffung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen ist.<br /> | '''Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erfüllt.''' Die Finanzbehörden sind damit in der Lage, die für das wirtschaftlich tätige Rechtssubjekt jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können. Der Zeitpunkt der erstmaligen Vergabe wird - wie im Fall der IdNr. - durch Rechtsverordnung bestimmt, da ein zeitlicher Vorlauf zur Schaffung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen ist.<br /> | ||
<center>[[Datei:Datei.jpg|320px|alt=Alternativer Text|Bildbeschreibung]]<br /> | <center>[[Datei:Datei.jpg|320px|alt=Alternativer Text|Bildbeschreibung]]<br /> | ||