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Im Schadensfall wird in der Elektronikversicherung geprüft, ob durch eine Reparatur der beschädigten Sache deren ursprünglicher Zustand wieder hergestellt werden kann. Die Kosten der Reparatur werden bis zur Höhe des Zeitwertes der versicherten Sache durch den Versicherer übernommen. Als maximale Obergrenze gelten in der Elektronikversicherung auch die im Versicherungsschein genannten Deckungssummen. Liegen die Kosten für den Neukauf des beschädigten elektronischen Gerätes unter dem Zeitwert, so entscheidet der Versicherer, welche Kosten erstattet werden. | Im Schadensfall wird in der Elektronikversicherung geprüft, ob durch eine Reparatur der beschädigten Sache deren ursprünglicher Zustand wieder hergestellt werden kann. Die Kosten der Reparatur werden bis zur Höhe des Zeitwertes der versicherten Sache durch den Versicherer übernommen. Als maximale Obergrenze gelten in der Elektronikversicherung auch die im Versicherungsschein genannten Deckungssummen. Liegen die Kosten für den Neukauf des beschädigten elektronischen Gerätes unter dem Zeitwert, so entscheidet der Versicherer, welche Kosten erstattet werden. | ||
Der Zeitwert wird nötigenfalls durch einen Gutachter/Gutachten festgestellt.<br /> | |||