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Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Ein Heimarbeiter ist im Falle eines Falles genauso wie ein Büroarbeiter versichert: über die Deutsche Desetzliche Unfallversicherung (DGUV). Sie zahlt Behan…“) |
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Der Heimarbeiter ist genauso versichert wie der Büroarbeiter. Träger ist die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). | |||
Sie zahlt Behandlung und Rehabilitation nach einem Unfall am Arbeitsplatz. Allerdings nur dann, wenn der Unfall bei der beruflichen Arbeit entstanden ist. Und es gibt noch einen erheblichen Unterschied. | |||
Der Büroarbeiter genießt auf dem Weg zur zur Kaffeemaschine im Büro oder sogar auf dem Weg ins Bistro während der Mittagspause den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für den Heimarbeiter endet der gesetzliche Unfallschutz an der Tür des Home Office. | Der Büroarbeiter genießt auf dem Weg zur zur Kaffeemaschine im Büro oder sogar auf dem Weg ins Bistro während der Mittagspause den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für den Heimarbeiter endet der gesetzliche Unfallschutz an der Tür des Home Office. | ||